Das Bundeskabinett hat am 20. August 2008 einen Gesetzentwurf beschlossen, demzufolge künftig auch Betreuungsverfügungen im Zentralregister der Bundesnotarkammer registriert werden können.
Viele Menschen haben bereits die Möglichkeit in Anspruch genommen, beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Vorsorgevollmachten registrieren zu
lassen. Per Vorsorgevollmacht können Menschen bestimmen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Registrierung im
Vorsorgeregister hilft, den Bevollmächtigten im Bedarfsfall zuverlässig aufzufinden.
Vorsorgevollmachten enthalten häufig auch eine Betreuungsverfügung, d.h. die Festlegung, wer Betreuer werden soll, falls wegen unvorhergesehener Umstände trotz der Vorsorgevollmacht ein Betreuer
bestellt werden muss. Die Vorteile der Registrierung sollen jetzt auch für reine Betreuungsverfügungen gelten, die nicht mit einer Vorsorgevollmacht verbunden sind. Auch diese können in Zukunft gegen
Gebühr ins Zentrale Vorsorgeregister eingetragen werden.