Als Notar möchte ich Ihnen vor allem ein kompetenter Dienstleister in Sachen Recht sein. Rechtsrat und Vertragsgestaltung müssen nicht nur die wirtschaftlichen Zusammenhänge berücksichtigen. Lösungen sollen vor allem praktikabel und konfliktvermeidend sein. Bei steuerlich relevanten Geschäften pflege ich eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.
Ich berate in allen Angelegenheiten des
Ich fertige und prüfe Vertragsentwürfe, erteile Rechtsrat und erstelle bei Bedarf juristische Gutachten.
Da der Notar zur Neutralität verpflichtet ist und niemals die Interessen eines Beteiligten vertreten darf, ist er der ideale Partner in Konfliktsituationen wie z.B. Scheidungsvereinbarungen zu vermitteln.
Bereits im Vorfeld einer Beurkundung können Sie sicher sein, dass Ihr Anliegen unmittelbar von uns aufgegriffen wird und Sie zeitnah einen individuelll erstellten Entwurf in den Händen halten können.
Nach der Beurkundung lege ich großen Wert auf eine rasche Vertragsabwicklung. Spätestens 3 Arbeitstage nach der Beurkundung wird Ihnen die Urkunde übersandt und gleichzeitig werden alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Genehmigungen eingeholt und alle Anträge beim Gericht (z.B. Grundbuchamt) und den Behörden gestellt.
Ich lege sehr großen Wert darauf, dass auch der rechtlich Unerfahrene vor Unterschrift unter den Urkundentext den Inhalt auch tatsächlich verstanden hat.
Deshalb erhalten die Beteiligten vor der eigentlichen Beurkundung in der Regel zunächst einen Entwurf, den sich jeder bereits zu Hause in aller Ruhe ansehen kann. So hat jeder die Möglichkeit, sich auf die Beurkundung vorzubereiten und dann vorab schriftlich, fernmündlich oder bei Bedarf in einem weiteren Besprechungstermin, aber auch noch während der Beurkundung, gezielt Fragen zu stellen. Erhöhte Gebühren sind für Sie als Klienten damit nicht verbunden.
Die Gebühren des Notars erhöhen sich nicht durch die vorherige Fertigung eines Entwurfs, die Änderung des Entwurfs oder die Anzahl der vorherigen Beratungsgespräche.
Deshalb sollten Sie keine Scheu haben, bei Bedarf auch vor der Beurkundung ggf. einen weiteren Beratungstermin mit mir zu vereinbaren. Ein Entwurf löst nur dann eine gesonderte Gebühr aus, wenn sich an die Entwurfsfertigung keine entsprechende Beurkundung anschließt, der Entwurf also vergeblich gefertigt wurde.
Von meinen Mitarbeitern und von mir dürfen Sie eine hohe Einsatzbereitschaft erwarten, die über die regelmäßigen Öffnungszeiten weit hinaus geht. Falls Ihnen ein Besuch des Notariats in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr nicht möglich ist, sind wir gerne bereit mit Ihnen einen anderen Termin zu vereinbaren. Für Beurkundungen stehen wir Ihnen nach Absprache gerne auch samstags zur Verfügung.
Kritik und Anregungen verstehe ich als Ansporn und bin Ihnen dafür dankbar.